Arbeits- und Gesundheitsschutz bei TREMONIA
Ständig wechselnde Arbeitsplätze in wechselnden Unternehmen, kurze Einsatzzyklen sowie häufig sich ändernde Arbeitsanforderungen und Arbeitsabläufe kennzeichnen die Tätigkeiten vieler Zeitarbeitnehmer. Für eine Einweisung in den Arbeitsplatz, die Arbeitsaufgaben sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz bleibt häufig wenig Zeit. Nicht umsonst tragen Beschäftigte in der Zeitarbeit ein überdurchschnittliches Unfallrisiko.
Vor diesem Hintergrund sind uns das präventive Handeln und die enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz besonders wichtig.
Prävention als Grundlage
Damit Arbeitnehmer sicher, gesund und erfolgreich arbeiten können, muss eine Arbeitsschutzorganisation vorhanden sein, die sichere und ergonomische Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe aufweist und gesundheitsschonende Arbeitsbedingungen gewährleistet.
Unsere Personaldisponenten/innen nehmen an Weiterbildungsangeboten der VBG teil. Sie erhalten z.B. über die Seminarreihe „Disposition Zeitarbeit - sicher, gesund, erfolgreich: Arbeitsschutz für Personalentscheidungsträger“, die notwendige Befähigung im Arbeitsschutz. Durch die gemeinsame aktive Gestaltung des Überlassungsprozesses schaffen wir mit unseren Kundenunternehmen die Voraussetzungen für sichere und gesunde Zeitarbeitseinsätze.
Wir übernehmen Verantwortung
Wir informieren unsere Mitarbeiter vor Beginn eines jeden Einsatzes über die neue Tätigkeit und über grundlegende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen. Die Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften des Kundenunternehmens gelten während des Einsatzes auch für unsere Mitarbeiter. Das Kundenunternehmen ist gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz unterweisungspflichtig. Dazu gehört auch eine betriebs- und tätigkeitsspezifische Unterweisung, die unter anderem folgende Themen behandelt: das Verhalten im Brandfall, die Fluchtwege sowie den Umgang mit bestimmten Maschinen, Anlagen und Verfahren.
Die Integration unser Mitarbeiter in die Arbeitsschutzorganisation des Kundenunternehmens ist dabei eine zentrale Voraussetzung für sichere und gesunde Zeitarbeit.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, unser Betriebsarzt und die Disponenten klären vorab mit den Verantwortlichen des Kundenunternehmens notwendige Vorsorgeuntersuchungen und die für den Arbeits- und den Gesundheitsschutz relevanten Maßgaben des jeweiligen Arbeitsplatzes.
Hierbei sind für die Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten im Kundenunternehmen die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Auf Grund der Gefährdungen werden Maßnahmen definiert, die technisch, organisatorisch oder personell sein können, um eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst gering zu halten. Dabei ist die Unterweisung ein wichtiger Baustein der Prävention, Mitarbeiter werden mit den Gefährdungen und den Maßnahmen die ihn schützen, konfrontiert und vertraut gemacht. Notwendige persönliche Schutzausrüstung wird in Absprache mit dem Kunden zur Verfügung gestellt.
Hygiene und Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Der Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter, die Einhaltung von Hygiene und Sauberkeitsbestimmungen in den Kundenbetrieben sowie der gesetzlichen Bestimmungen ist für uns selbstverständlich. Dies gilt nicht nur für hausinterne Hygienevorschriften, sondern auch für die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Gut zu wissen, dass alles sauber läuft
Mitarbeiter, die in Betrieben der Lebensmittelherstellung und -weiterverarbeitung eingesetzt werden, belehren wir vor Einsatzbeginn genau über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote sowie über Verhaltensmaßregeln im Hinblick auf das IfSG.
1. gem. den §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz von den örtlichen Gesundheitsbehörden oder
2. von unserem Betriebsarzt
Die Belehrung wird durch die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung dokumentiert und auf Wunsch zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich erhalten die entsprechenden Mitarbeiter jährlich eine Wiederholungsbelehrung gem. § 43, Abs. (4), IfSG.
Gesundheitsüberprüfung gem. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Sind unsere Mitarbeiter außergewöhnlichen gesundheitlichen Belastungen zum Beispiel durch Lärm, Gase, Asbest und anderen Gefahrstoffen ausgesetzt, sorgen wir dafür, dass die entsprechende Gesundheitsprüfung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchgeführt wird. Diese arbeitsmedizinischen G-Untersuchungen werden regelmäßig von unserem Betriebsarzt oder in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gesundheitsbehörden in die Hand genommen.
Alle diese Maßnahmen dienen der Sicherheit sowie dem Gesundheitsschutz unserer Beschäftigten in den Kundenbetrieben und werden stets in Absprache mit dem Kunden getroffen.
Betriebshaftpflichtversicherung
TREMONIA ist gegen Schäden unserer Mitarbeiter in den Entleihbetrieben versichert, sofern die Schäden aus einem von uns begangenen Auswahlverschulden resultieren.